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FAQ zum Tierschutz

Wo kann ich eine Tierquälerei melden? Wenn Sie beobachten, dass Tiere schlecht gehalten oder gequält werden, können Sie sich mit Ihren Beobachtungen (genaue Angaben von Ort, Zeit, Geschehen, eventuellen Zeugen) entweder an die Polizei oder an das örtlich zuständige Veterinäramt wenden. Das Veterinäramt ist als Behörde der Landkreisverwaltung für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes zuständig. Es kann anhand bestehender Vorschriften die beanstandete Tierhaltung überprüfen und Auflagen für eine Verbesserung der Zustände erteilen. Das Veterinäramt benötigt Informationen aus erster Hand, weshalb Augenzeugen sich am besten selbst dort melden sollten. Gerne geben unsere Mitgliedsvereine dabei Hilfestellung. Wenn der örtliche Tierschutzverein die Hilfe des Dachverbandes benötigt, um in einem Fall von Tierquälerei weiter zu kommen, kann er sich mit der Bundesgeschäftsstelle in Verbindung setzen.

Sie haben eine Tierquälerei beobachtet?

  • Sichern Sie Beweise.
  • Bitten Sie Zeugen um eine eidesstattliche Versicherung.
  • Wenn immer möglich, machen Sie Fotos.
  • Notieren Sie sich Autonummern und Anschriften.

Bei einem eindeutigen Fall von Tierquälerei haben Sie die Möglichkeit, direkt Strafanzeige bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft zu stellen. Das ist für Sie nicht mit Kosten verbunden und hilft, Tierquäler dingfest zu machen.

Sie sind sich nicht sicher?

Wenden Sie sich an das zuständige Veterinäramt, der Amtstierarzt ist für Tierschutzprobleme zuständig. Oder nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen örtlichen Tierschutzverein auf, der Mitglied im Deutschen Tierschutzbund ist. Dort hilft man gerne weiter.

Wenden Sie sich an den Tierschutzverein in Ihrer Nähe. Dort nimmt man das Tier gerne auf oder fängt es ein, wenn es sich versteckt oder vor Ihnen wegläuft. Wenden Sie sich an unser Haustierregister. Dort wird geprüft, ob das Tier als vermisst gemeldet ist. Das ist der schnellste Weg, um den Besitzer zu ermitteln.

Tiere in freier Natur

Sie brauchen nur in seltenen Ausnahmefällen menschliche Hilfe. Das gilt insbesondere für Vögel im strengen Winter oder für unterentwickelte Jung-Igel.

Quelle:
DEUTSCHER TIERSCHUTZBUND e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15
53115 Bonn

www.tierschutzbund.de